Arbeitnehmerüberlassung München – MyTalentBridge als Ihr Partner
Die Wirtschaftsmetropole München boomt – und damit wächst der Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Die MyTalentBridge ist Ihr erfahrener Personaldienstleister in München und bringt Unternehmen sowie Bewerber schnell und zuverlässig zusammen.

Für Unternehmen: Zeit und Kosten sparen
Unternehmen profitieren von unserem starken Netzwerk und modernen Recruiting-Methoden. So besetzen wir offene Stellen oft deutlich schneller als herkömmliche Wege. Ob dauerhafte Positionen oder projektbezogene Einsätze – MyTalentBridge findet passgenaues Personal und reduziert das Risiko von Fehlbesetzungen.
Für Bewerber: Mehr Chancen im verdeckten Arbeitsmarkt
Auch Bewerber gewinnen durch unsere Personalvermittlung in München. Viele attraktive Jobs werden gar nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt über uns vermittelt. Bei MyTalentBridge erhalten Sie Zugang zu diesem verdeckten Stellenmarkt und profitieren zudem von persönlicher Beratung und individueller Karrierebegleitung.
Mit der MyTalentBridge setzen Sie auf eine Personalvermittlung in München, die Menschen und Unternehmen erfolgreich zusammenführt.
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Häufig gestellte Fragen
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit MyTalentBridge?
- Nach Ihrer Personalanfrage nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erörtern den genauen Bedarf, Qualifikationen und beantworten weitere offene Fragen. Der nächste Schritt besteht darin, die Anfrage bei uns intern auszuschreiben und Ihnen dann sehr zeitnah eine Rückmeldung zu geben, damit Sie Ihre Personalplanung abschließen können.
- Im letzten Schritt erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einzelüberlassungsverträge sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen sofern erforderlich.
- Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
- Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung verleihen wir (Verleiher) die Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) an den Entleiher (Kunden). Der Leiharbeiternehmer ist über uns angestellt und versichert. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls über den Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung soll Sie bei personellen Engpässen und kurzfristigen Auftragsspitzen unterstützen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wir sind im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung.
- Was ist die Überlassungshöchstdauer?
- Die Überlassungshöchstdauer legt fest, wie lange der einzelne Einsatz eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher zulässig ist. Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate. Um passende Lösungen in den verschiedenen Einsatzbranchen zu ermöglichen können abweichende Regelungen in Tarifverträgen der Einsatzbranche getroffen werden.
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung?
- Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Leiharbeitnehmer temporär über den Verleiherbetrieb angestellt. Die Dauer der Überlassung endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Personalvermittlung vermitteln wir den Leiharbeitnehmer direkt an den Kundenbetrieb. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Kundenunternehmen geschlossen.
Weitere Leistungen
- Cateringpersonal
- Eventpersonal
- Gastronomiepersonal
- Hotelpersonal
- Küchenpersonal
- Logistikpersonal
- Messepersonal
- Promotionpersonal
- Servicepersonal
- Umzugshelfer
Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung seit Juli 2025
Qualifiziertes Personal für Gastronomie, Event, Hotel, Messe und Logistik. Bundesweit, kurzfristig und ohne feste Bindung.