Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BMP Agency GmbH bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die das Bewerberportal von MyTalentBridge nutzen und dort einen Beratungstermin buchen; er enthält die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Teil B gilt für Unternehmen, die bei uns Personal buchen.
Teil A: Bewerberportal und Beratungstermin
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Dieser Teil A gilt für die Nutzung des Bewerberportals unter mytalentbridge.de und für Verträge über Beratungstermine, die Bewerberinnen und Bewerber (nachfolgend „Bewerber“) dort abschließen.
1.2 Vertragspartner ist die BMP Agency GmbH, Messerschmittstraße 4, 80992 München, Amtsgericht München, HRB 256876, vertreten durch die Geschäftsführer Gramos Banjska und Giv Maghazehi, Telefon +49 1511 2710348, E-Mail office@mytalentbridge.de (nachfolgend „wir“). MyTalentBridge ist eine Marke der BMP Agency GmbH.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.4 Abweichende Bedingungen des Bewerbers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch. Die englischen Seiten des Portals dienen nur der Information.
2. Bewerberportal
2.1 Registrierung und Nutzung des Bewerberportals sind kostenlos. Mit einem Bewerberkonto sieht der Bewerber die veröffentlichten Stellenangebote vollständig und bewirbt sich darauf, ohne dass dafür Kosten entstehen. Abonnements für den Zugang zum Stellenportal bieten wir seit dem 27.09.2026 nicht mehr an; ein bestehendes Abonnement endet zum Ende seiner laufenden Laufzeit.
2.2 Der Bewerber macht bei der Registrierung und im Profil wahre Angaben und hält sie aktuell. Das Konto ist persönlich und nicht übertragbar, die Zugangsdaten hält der Bewerber geheim.
2.3 Ein Anspruch auf bestimmte Stellenangebote, auf eine Einladung, einen Einsatz oder eine Anstellung besteht nicht. Stellenangebote veröffentlichen, ändern und schließen wir nach eigenem Ermessen.
2.4 Wir dürfen ein Konto sperren, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei falschen Angaben, Missbrauch oder dem Verdacht auf Betrug. Ein gesperrtes Konto sieht keine Stellenangebote, kann sich nicht bewerben und keinen Beratungstermin anfragen.
2.5 Der Bewerber kann sein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen. Mit dem Konto verfallen ein nicht eingelöstes Guthaben (Ziffer 6.3) und ein noch nicht durchgeführter Termin; das Portal weist vor dem Löschen darauf hin. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
3. Beratungstermin
3.1 Wir bieten Bewerbern einen persönlichen Beratungstermin mit einem Personalberater an. Ein Termin dauert 30 Minuten und findet per Video statt. Themen sind etwa Bewerbung und Karriere, Nebenjob, Lohn und Vertrag, Visum und Aufenthalt sowie Studium; die Themen im Einzelnen stehen auf der Seite „Beratung“.
3.2 Den Link zum Videoraum schickt der Personalberater dem Bewerber vor dem Termin per E-Mail. Für die Teilnahme braucht der Bewerber ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon.
3.3 Die Beratung dient der persönlichen Orientierung und Unterstützung. Bei rechtlichen, steuerlichen oder behördlichen Themen ersetzt sie keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
3.4 Geschuldet ist die Beratung, kein Erfolg. Ein Beratungstermin ist keine Zusage einer Stelle, einer Einladung oder einer Vermittlung.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung des Beratungstermins auf unserer Website ist noch kein verbindliches Angebot.
4.2 Der Bewerber fragt im Portal unter „Termin anfragen“ einen Wunschtag (frühestens den folgenden Tag) und ein Zeitfenster an und kann eine Nachricht dazuschreiben. Es kann immer nur eine offene Anfrage bestehen. Hat der Bewerber kein Guthaben (Ziffer 6.3), leitet ihn das Portal danach auf die Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe weiter. Dort sieht er Leistung und Preis, gibt seine Zahlungsdaten ein und bestätigt mit einem Häkchen, dass er diesen AGB zustimmt, ausdrücklich verlangt, dass die Beratung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und weiß, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald die Beratung vollständig erbracht ist.
4.3 Mit dem Klick auf den Bezahlknopf gibt der Bewerber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist. Bis dahin kann der Bewerber seine Eingaben auf der Bezahlseite korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Bricht er ab oder läuft die Bezahlseite nach 30 Minuten ab, kommt kein Vertrag zustande, und die Anfrage erreicht unser Team nicht.
4.4 Die Anfrage und ihren Stand sieht der Bewerber im Portal unter „Termine“, die Rechnung unter „Rechnungen“. Diese AGB sind jederzeit unter mytalentbridge.de/agb abrufbar und lassen sich dort speichern und ausdrucken.
5. Preis und Zahlung
5.1 Ein Beratungstermin kostet 39,99 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten entstehen nicht. Maßgeblich ist der Preis, den die Bezahlseite bei der Anfrage anzeigt.
5.2 Bezahlt wird im Voraus beim Anfragen, über Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) mit den Zahlungsarten, die die Bezahlseite anbietet.
5.3 Die Rechnung erhält der Bewerber per E-Mail von Stripe; im Portal steht sie unter „Rechnungen“.
6. Termin, Absage und Guthaben
6.1 Nach der Zahlung geht die Anfrage an unser Team. Ein Personalberater bestätigt dem Bewerber per E-Mail einen Termin mit Uhrzeit oder lehnt die Anfrage ab, wenn sich der Wunsch nicht einrichten lässt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tag oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.
6.2 Eine offene Anfrage kann der Bewerber im Portal jederzeit zurückziehen, einen bestätigten Termin bis 24 Stunden vor Beginn selbst absagen. Später sagt nur noch unser Team ab; darum kann der Bewerber uns per E-Mail bitten. Wir dürfen einen bestätigten Termin absagen, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa wenn der Personalberater verhindert ist.
6.3 Wird eine Anfrage zurückgezogen oder abgelehnt oder ein Termin rechtzeitig vom Bewerber oder jederzeit von uns abgesagt, bleibt die Zahlung als Guthaben für genau einen neuen Termin im Konto des Bewerbers stehen. Mit Guthaben fragt der Bewerber im Portal einen neuen Wunschtermin an, ohne erneut zu zahlen; ein neuer Vertrag entsteht dabei nicht. Das Guthaben ist an das Konto gebunden und nicht übertragbar.
6.4 Eine Absage führt zu dem Guthaben nach Ziffer 6.3, nicht zu einer Erstattung. Erstattungen nehmen wir nur im Einzelfall auf Anfrage vor; mit einer vollständigen Erstattung entfallen das Guthaben und der Anspruch auf den Termin. Das gesetzliche Widerrufsrecht und die übrigen gesetzlichen Rechte des Bewerbers bleiben unberührt.
6.5 Nimmt der Bewerber an einem bestätigten Termin nicht teil, ohne ihn rechtzeitig abgesagt zu haben, bleibt es nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Vergütung; ein Guthaben entsteht dann nicht.
7. Verfügbarkeit
Wir stellen das Bewerberportal im Rahmen des technisch und betrieblich Möglichen bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schulden wir nicht; Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs können die Nutzung zeitweise einschränken.
8. Haftung
8.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bewerber regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
9.2 Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.3 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BMP Agency GmbH, Messerschmittstraße 4, 80992 München, Telefon +49 1511 2710348, E-Mail office@mytalentbridge.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter mytalentbridge.de/widerruf oder im Portal unter „Termine“ mit dem Knopf „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Beratung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Beratung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An BMP Agency GmbH, Messerschmittstraße 4, 80992 München, E-Mail office@mytalentbridge.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Teil B: Personalbuchung für Unternehmen
Teil B gilt gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die bei uns Personal buchen.
Geltungsbereich
1.1 Alle Angebote und Mietverträge aufgrund von Bestellungen des Mieters (nachfolgend „Mieter“ genannt) über den Onlineshop https://www.agency-bmp.com/mieten/ (nachfolgend „Onlineshop“ genannt) der BMP Agency GmbH (nachfolgend „Vermieter“ genannt) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages.
1.2 Das Produktangebot in dem Onlineshop des Vermieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer, und zwar nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn der Vermieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung eines Mietgegenstandes sowie die Angaben zu deren Mietzins im Onlineshop des Vermieters stellt kein verbindliches Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern versteht sich freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Mieter macht durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop des Vermieters ein verbindliches Mietangebot zu den im Onlineshop eingestellten Mietpreisangaben und unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Der Vermieter wird dem Mieter unverzüglich nach Eingang des Angebotes über den Erhalt des Angebotes eine Bestätigungs-E-Mail zusenden. Diese Bestätigung der Angebotsbestellung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes des Mieters dar. Diese Bestätigungs-E-Mail dient nur zur Information des Mieters, dass das Mietangebot des Mieters beim Vermieter eingegangen ist.
2.4 Das Angebot gilt erst dann als von dem Vermieter angenommen, sobald dieser gegenüber dem Mieter per E-Mail die Annahme erklärt. Der Mietvertrag mit dem Mieter kommt erst zustande, wenn der Vermieter das Angebot bis zum Ablauf des 3. auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annimmt.
Preise und Zahlung
3.1 Es gelten für die entgeltliche Nutzungsüberlassung der angemieteten Mietgegenstände die Mietpreise des Vermieters zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses.
3.2 Kraft- und Betriebsstoffe sind im Mietpreis nicht enthalten.
3.3 Die Mietpreise des Vermieters schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch die Versandkosten. Je nach Versandart können sich abweichende Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Packstücke ergeben, auf die der Mieter durch den Vermieter jedoch vor Abschluss des Mietvertrages per E-Mail gesondert hingewiesen worden ist.
3.4 Der Mieter kann bezüglich der Zahlung des Mietpreises zwischen Vorkasse, Vorab-Überweisung, Kreditkarte, Online-Zahlungsverfahren (PayPal und Sofortüberweisung) oder per Nachnahme wählen. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Zahlt der Mieter mit Kreditkarte wird der Mietzins zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages auf der Kreditkarte des Mieters reserviert. Das Kreditkartenkonto wird erst dann tatsächlich belastet, wenn der Mietgegenstand an den Mieter versendet bzw. vom Mieter im Lager des Vermieters abgeholt worden ist. Im Falle, dass der Mieter als Zahlungsart ein Online-Zahlungsverfahren (PayPal oder Sofortüberweisung) wählt, bevollmächtigt der Mieter den Vermieter dazu, den Mietzins zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages einzuziehen.
3.5 Der zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarte Mietzins ist nach Abschluss des Mietvertrages und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug und spätestens bei Übergabe der Mietsache an den Mieter sofort zur Zahlung fällig. Dabei gilt eine Zahlung erst dann als geleistet, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Sofern der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug ist, ist der Mietzins zu verzinsen.
3.6 Im Falle, dass der Mieter Verbraucher ist, fallen Verzugszinsen spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Mietgegenstandes und einer ordnungsgemäßen Rechnung i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Für den Fall, dass der Vermieter Unternehmer ist, fallen Verzugszinsen nach Zugang des Mietgegenstandes und einer ordnungsgemäßen Rechnung i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.
3.7 Ist der Mieter ein Unternehmer, steht ihm ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter anerkannt worden ist.
Lieferfristen
4.1 Der Mietgegenstand, welcher bei dem Vermieter ab Lager sofort verfügbar und im Onlineshop entsprechend gekennzeichnet ist, wird nach Abschluss des Mietvertrages dem Mieter bei Abholung im Lager des Vermieters zur Verfügung gestellt bzw. innerhalb von drei Werktagen auf den Versandweg gebracht, sofern der Mieter keinen hiervon abweichenden Mietbeginn wünscht.
4.2 In dem Fall, dass der Mietgegenstand nicht sofort vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden kann und sich dadurch die Lieferzeit entsprechend verlängert, wird der Mieter vom Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
4.3 Die vom Vermieter angegebenen Fristen und Termine für den Versand des Mietgegenstandes gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.
4.4 Die zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn das Mietangebot des Mieters vom Vermieter bestätigt worden ist.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Mieter dem Vermieter alle Angaben und Unterlagen ausgehändigt hat, die für die Durchführung des Mietvertrages notwendig sind.
4.6 Sofern der Vermieter mit der Lieferung des Mietgegenstandes in Verzug ist, so ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind nur gegeben, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Übergabe, Versand, Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigen Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder, sofern vereinbart, zum Versand zu bringen.
5.2 Der Mieter hat dem Vermieter den Einsatzort des Mietgegenstandes genau anzugeben. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen.
5.3 Der Mietgegenstand darf nur gemäß der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Produktbeschreibung bedient werden.
5.4 Teillieferungen durch den Vermieter sind zulässig, soweit sie dem Mieter zumutbar oder nach der Natur des Mietgegenstandes erforderlich sind.
5.5 Der Vermieter kann die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen nach billigem Ermessen frei bestimmen, soweit nicht ausdrücklich anderes zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart ist. Erfolgt die Versandart, der Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen nach Weisung des Mieters, hat dieser die eventuell entstehenden Mehrkosten zu tragen.
5.6 Der Vermieter schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung des Mietgegenstandes an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine vom Vermieter genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
5.7 Ist der Mieter ich Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Mietgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Mieter über, in dem der Mietgegenstand an den Mieter ausgeliefert wird oder der Mieter in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung des Mietgegenstandes an das Transportunternehmen auf den Mieter über.
5.8 Der Mieter wird den Mietgegenstand gegen die üblichen Transportrisiken auf seine Kosten versichern.
Widerrufsrecht
Teil B gilt nur gegenüber Unternehmern; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insoweit nicht. Für Verbraucher, die über das Bewerberportal einen Beratungstermin buchen, gelten die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Teil A.
Mietdauer
7.1 Das auf eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar.
7.2 Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit durch den Vermieter im Sinne des § 545 BGB ist ausgeschlossen.
7.3 Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um jeweils 4 weitere Wochentage, wenn und soweit der Mieter den Mietgegenstand nicht am letzten Tag der Vertragsdauer an den Vermieter zurückgesendet hat.
7.4 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt oder
wenn der Vermieter bei einer Überprüfung des Mietgegenstandes feststellt, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung erheblich gefährdet ist, jedoch muss dem Mieter zuvor eine Aufforderung zur Abhilfe zugegangen sein oder
wenn der Mietgegenstand dem Mieter nicht rechtzeitig gewährt wird und der Vermieter auch keinen gleichwertigen Ersatz erstellen kann oder
wenn der Vermieter mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist.
Annahmeverweigerung durch den Mieter
8.1 Nimmt ein Mieter, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die vermietete Ware nicht ab, so ist der Vermieter berechtigt, wahlweise die Abnahme zu verlangen oder 10 % des Mietzinses als pauschalierten Schadens-Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
8.2 Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Vermieter das Recht vor, diesen geltend zu machen.
Untervermietung
9.1 Der Mieter ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes an Dritte berechtigt.
9.2 Der Mieter, der Unternehmer ist, tritt dem Vermieter bereits jetzt für den Fall der erlaubten Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung die ihm gegen den Dritten zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht bis zur Höhe des vereinbarten Mietzinses zur Sicherheit ab.
Haftung des Vermieters für Sach- und Rechtsmängel
10.1 Im Falle, dass der Mieter Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
10.2 Ist der Mieter Unternehmer so beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel an dem Mietgegenstand (§ 536 a BGB) zunächst darauf, nach Wahl des Vermieters eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung oder eine Mangelbeseitigung vorzunehmen. In dem Fall, dass die Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich ist, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. In einem solchen Falle sind etwaige Schadensersatzansprüche des Mieters auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt.
10.3 In dem Fall, dass ein Mangel an dem Mietgegenstand erst nach dessen Übergabe an den Mieter auftritt, ist die Haftung des Vermieters zunächst auf seine Verpflichtung dahingehend beschränkt, nach seiner Wahl eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Sofern dem Vermieter die Ersatzlieferung bzw. Mangelbeseitigung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an einer fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich ist, sind die Ansprüche des Mieters auf Nachlieferung des Mietgegenstandes oder Minderung des Mietzinses beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10.4 Im Falle fehlender Tauglichkeit des Mietgegenstandes für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch sind die Rechte des Mieters auf das Recht zur Minderung des Mietzinses und die vorzeitige Kündigung des Mietvertrages beschränkt.
10.5 Soweit zwischen dem Vermieter und dem Mieter nichts anderes vereinbart worden ist, sind mit Ausnahme der Haftung des Vermieters für wesentliche Vertragspflichten sowie eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit weitergehende Ansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für einen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters. Ein solcher Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, wenn der Schaden durch den Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder wenn die Verletzung auf vertragswesentlichen Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit oder Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
10.5 Der Vermieter übernimmt keine selbstständige Garantie für die Mangelfreiheit und die Freiheit des Mietgegenstandes von Rechten Dritter.
Haftung und Pflichten des Mieters
12.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung und falschen Gebrauch in jeder Weise zu schützen. Der Mieter hat alle zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere Produktbeschreibungen, zu beachten.
12.2 Der Mieter hat die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht zu anderen Zwecken als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen. Auch ist es dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Sachen zu verändern, umzubilden oder zu vermischen.
12.4 In dem Fall, dass Instandsetzungs- und Inspektionsarbeiten notwendig sind, hat der Mieter dem Vermieter diese rechtzeitig anzukündigen und diese durch den Vermieter sodann unverzüglich durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür hat der Vermieter zu tragen, sofern der Mieter seine Pflichten nachweislich erfüllt hat.
12.5 Der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall, dass der Mieter die unverzügliche Anzeige schuldhaft unterlässt, haftet der Mieter dem Vermieter auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.
12.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihm alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten und den Dritten hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
12.7 Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen aus. Repariert der Mieter den Mietgegenstand selbst ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. Für hieraus resultierende Schäden und einen eventuellen Verlust der Herstellergarantie haftet der Mieter. Der Mieter tritt seine gegenüber dem beauftragten Unternehmer bestehenden Gewährleistungsansprüche schon jetzt an den Vermieter ab; der Vermieter nimmt diese an. Alle sonstigen Reparaturen, die der Mieter zu vertreten hat, hat der Mieter auf seine Kosten sofort durch den Vermieter oder durch ein von diesem beauftragten Unternehmen durchführen zu lassen.
12.8 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes. Im Weiteren haftet der Mieter dem Vermieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters.
12.9 In dem Fall, dass es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer handelt, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen den Vermieter zu.
Mietkaution
13.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, eine Mietkaution vom Mieter zu verlangen
13.2 In dem Fall, dass der Mieter dem Vermieter eine Mietkaution gestellt hat, so ist der Vermieter berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages mit dem aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch die Aufrechnung zu erklären. Gegenüber einem Unternehmer ist die Mietkaution unverzinslich.
Reservierungen
Reservierungen durch den Mieter erfolgen unverbindlich.
Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel
15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München. Dem Vermieter ist es jedoch unbenommen, auch am Sitz des Mieters zu klagen.
15.2 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.