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Cateringpersonal mieten

Flexibel, effizient, unkompliziert

Sie möchten für Ihre Veranstaltung professionelles Cateringpersonal mieten? Dann sind Sie bei MyTalentBridge genau richtig. Wir vermitteln geschulte, erfahrene und freundliche Servicekräfte für Events aller Art – vom Business-Lunch über das Gala-Dinner bis hin zum Messe-Catering.

Cateringpersonal mieten

Ob Fingerfood-Empfang, Buffet, gesetztes Dinner oder Flying Service – bei einem gelungenen Catering zählt nicht nur das Essen, sondern vor allem der Service. Wenn Sie bei MyTalentBridge Cateringpersonal mieten, erhalten Sie nicht einfach nur helfende Hände, sondern qualifizierte Fachkräfte, die sich mit Speisen, Getränken und Gästen bestens auskennen.

Unser Personal ist routiniert im Umgang mit Tablett, Menüfolge und Getränkeservice, arbeitet im Team effizient und sorgt mit einem freundlichen Auftreten für die passende Atmosphäre – auch bei hohem Gästeaufkommen und anspruchsvollen Abläufen.

Nutzen Sie Ihre Zeit für das Wesentliche – wir kümmern uns um das passende Personal.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit MyTalentBridge?
Nach Ihrer Personalanfrage nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erörtern den genauen Bedarf, Qualifikationen und beantworten weitere offene Fragen. Der nächste Schritt besteht darin, die Anfrage bei uns intern auszuschreiben und Ihnen dann sehr zeitnah eine Rückmeldung zu geben, damit Sie Ihre Personalplanung abschließen können.
Im letzten Schritt erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einzelüberlassungsverträge sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen sofern erforderlich.
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung verleihen wir (Verleiher) die Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) an den Entleiher (Kunden). Der Leiharbeiternehmer ist über uns angestellt und versichert. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls über den Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung soll Sie bei personellen Engpässen und kurzfristigen Auftragsspitzen unterstützen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wir sind im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Was ist die Überlassungshöchstdauer?
Die Überlassungshöchstdauer legt fest, wie lange der einzelne Einsatz eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher zulässig ist. Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate. Um passende Lösungen in den verschiedenen Einsatzbranchen zu ermöglichen können abweichende Regelungen in Tarifverträgen der Einsatzbranche getroffen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Leiharbeitnehmer temporär über den Verleiherbetrieb angestellt. Die Dauer der Überlassung endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Personalvermittlung vermitteln wir den Leiharbeitnehmer direkt an den Kundenbetrieb. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Kundenunternehmen geschlossen.

Weitere Leistungen

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung seit Juli 2025

Qualifiziertes Personal für Gastronomie, Event, Hotel, Messe und Logistik. Bundesweit, kurzfristig und ohne feste Bindung.