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Arbeitnehmerüberlassung Berlin – MyTalentBridge als Ihr Partner

Die Hauptstadt Berlin ist ein pulsierendes Wirtschaftszentrum – und der Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften wächst stetig. Die MyTalentBridge ist Ihre erfahrene Personalvermittlung in Berlin und verbindet Unternehmen sowie Bewerber schnell und zuverlässig.

Für Unternehmen: Zeit und Kosten sparen

Firmen profitieren von unserem breiten Netzwerk und modernen Recruiting-Methoden. So besetzen wir offene Stellen häufig deutlich schneller als klassische Ausschreibungen. Ob langfristige Positionen oder projektbezogene Einsätze – MyTalentBridge findet für Sie passgenaues Personal und minimiert das Risiko von Fehlbesetzungen.

Für Bewerber: Zugang zum verdeckten Arbeitsmarkt

Auch Bewerber haben durch unsere Personalvermittlung in Berlin klare Vorteile. Viele attraktive Jobs werden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt über uns vergeben. Bei MyTalentBridge erhalten Sie Zugang zu diesem verdeckten Stellenmarkt und werden dabei individuell beraten und begleitet.

Mit der MyTalentBridge setzen Sie auf eine Personalvermittlung in Berlin, die Menschen und Unternehmen erfolgreich zusammenbringt.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit MyTalentBridge?
Nach Ihrer Personalanfrage nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erörtern den genauen Bedarf, Qualifikationen und beantworten weitere offene Fragen. Der nächste Schritt besteht darin, die Anfrage bei uns intern auszuschreiben und Ihnen dann sehr zeitnah eine Rückmeldung zu geben, damit Sie Ihre Personalplanung abschließen können.
Im letzten Schritt erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einzelüberlassungsverträge sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen sofern erforderlich.
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung verleihen wir (Verleiher) die Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) an den Entleiher (Kunden). Der Leiharbeiternehmer ist über uns angestellt und versichert. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls über den Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung soll Sie bei personellen Engpässen und kurzfristigen Auftragsspitzen unterstützen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wir sind im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Was ist die Überlassungshöchstdauer?
Die Überlassungshöchstdauer legt fest, wie lange der einzelne Einsatz eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher zulässig ist. Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate. Um passende Lösungen in den verschiedenen Einsatzbranchen zu ermöglichen können abweichende Regelungen in Tarifverträgen der Einsatzbranche getroffen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Leiharbeitnehmer temporär über den Verleiherbetrieb angestellt. Die Dauer der Überlassung endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Personalvermittlung vermitteln wir den Leiharbeitnehmer direkt an den Kundenbetrieb. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Kundenunternehmen geschlossen.

Weitere Leistungen

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung seit Juli 2025

Qualifiziertes Personal für Gastronomie, Event, Hotel, Messe und Logistik. Bundesweit, kurzfristig und ohne feste Bindung.